• Allgemeine Hinweise:
  • Nur für Gewerbekunden!
  • Die Container sind nicht für die Erfassung von flüssigen Stoffen gedacht.
    (Bitte nur Schüttgüter einfüllen!)
  • Container dürfen nur bis zur jeweiligen Ladekante beladen werden.
  • Bei Anlieferung und Abholung der Container muss die freie Zufahrt des Transportfahrzeugs gewährleistet sein.

Baustellenabfälle

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme von:

  • Bau und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
  • Bau und Abbruchabfälle, die PCB enthalten
  • Bau und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

Im Gegensatz zu Bauschutt sind Baustellenabfälle nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit Fremdanteilen. Sie fallen im allgemeinen beim Neubau, bei Umbauten und Sanierungen von Bauwerken an und enthalten als verwertbare Stoffe / Materialien u. a. Holz, Kunststoffe, Metalle, Papier, Pappe, Dämmstoffe wie Steinwolle, Gips- und Gipselemente.

Liegen jedoch nur Stoffe / Materialien vor, die nicht zu verwerten sind, sind diese Abfälle als Baustellenabfälle zur Beseitigung einzustufen.