Im Gegensatz zu Bauschutt sind Baustellenabfälle nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit Fremdanteilen. Sie fallen im allgemeinen beim Neubau, bei Umbauten und Sanierungen von Bauwerken an und enthalten als verwertbare Stoffe / Materialien u. a. Holz, Kunststoffe, Metalle, Papier, Pappe, Dämmstoffe wie Steinwolle, Gips- und Gipselemente.
Liegen jedoch nur Stoffe / Materialien vor, die nicht zu verwerten sind, sind diese Abfälle als Baustellenabfälle zur Beseitigung einzustufen.