• Allgemeine Hinweise:
  • Nur für Gewerbekunden!
  • Die Container sind nicht für die Erfassung von flüssigen Stoffen gedacht.
    (Bitte nur Schüttgüter einfüllen!)
  • Container dürfen nur bis zur jeweiligen Ladekante beladen werden.
  • Bei Anlieferung und Abholung der Container muss die freie Zufahrt des Transportfahrzeugs gewährleistet sein.

Bodenaushub

Boden und Steine

Mit Ausnahme von Boden und Steinen, die gefährliche Stoffe enthalten.

Er besteht aus nicht kontaminierten Locker- oder Festgesteinen, die bei Aushubarbeiten im Zusammenhang mit Bautätigkeiten, wie der Errichtung von Hochbauten, Straßenbaumaßnahmen oder der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen anfallen.

Anmerkung:

Halten Sie den Bodenaushub von Verunreinigungen frei. In diesen Container gehören ausschließlich Erde, Lehm, Kies, Steine und Sand.