• Allgemeine Hinweise:
  • Nur für Gewerbekunden!
  • Die Container sind nicht für die Erfassung von flüssigen Stoffen gedacht.
    (Bitte nur Schüttgüter einfüllen!)
  • Container dürfen nur bis zur jeweiligen Ladekante beladen werden.
  • Bei Anlieferung und Abholung der Container muss die freie Zufahrt des Transportfahrzeugs gewährleistet sein.

Siedlungsabfälle

Hausabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle, sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen.

Beispiele der Siedlungsabfälle:

  • Sperrmüll
  • Papier und Pappe
  • Glas
  • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
  • Bekleidung und Textilien
  • Kunststoffe
  • Marktabfälle

Hinweis:

Es dürfen keine gefährlichen Abfälle entsorgt werden. Darunter fallen Öle, Fette, Säuren, Laugen und brennbare Materialien. Diese müssen zu einer Gefahrenstoffsammelstelle gebracht werden.