Hausabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle, sowie Abfälle aus Einrichtungen, einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen.
Beispiele der Siedlungsabfälle:
Hinweis:
Es dürfen keine gefährlichen Abfälle entsorgt werden. Darunter fallen Öle, Fette, Säuren, Laugen und brennbare Materialien. Diese müssen zu einer Gefahrenstoffsammelstelle gebracht werden.